Work & Travel
Work & Travel-Programme sind für eine Dauer von einem Monat bis zu einem Jahr möglich.
Wie bei allen Auslandsaufenthalten ist eine langfristige Planung von Vorteil. Ihr solltet euch spätestens 2 Monate, noch besser aber 3 bis 5 Monate vor dem gewünschten Ausreisetermin bei einem Work & Travel-Anbieter anmelden. Alternativ könnt ihr euren Aufenthalt auch selbst organisieren – dann ist eine längere Vorlaufzeit zu empfehlen.
Ob eure Eltern während eures Work & Travel-Aufenthaltes weiterhin Kindergeld bekommen, müsst ihr individuell mit der zuständigen Kindergeldkasse klären. Es ist häufig schwierig nachzuweisen, dass der Aufenthalt euch für den zukünftigen Beruf qualifiziert. Die Voraussetzungen zur Gewährung von Kindergeld könnt ihr unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder > Kindergeld, Kinderzuschlag nachlesen.
Wenn ihr an einem Work & Travel-Programm teilnehmen wollt, müsst ihr zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme mindestens 18 Jahre alt sein. Das Höchstalter ist länderabhängig und hängt im außereuropäischen Ausland auch vom Visum ab, das ihr bei einem Work & Travel-Programm benötigt.
Manche Arbeitgeber/-innen verlangen vor Jobantritt eine medizinische Untersuchung auf Tuberkulose oder bestimmte Impfungen. Diesbezüglich erkundigt ihr euch am besten direkt bei eurem Arbeitgeber/eurer Arbeitgeberin im Gastland oder bei der Organisation, die euch euren Work & Travel-Aufenthalt vermittelt.
Finanzielle Rücklagen sind auf jeden Fall von Vorteil und in manchen Fällen sogar ein Muss. Zur Beantragung eines Working Holiday Visums für Australien müsst ihr beispielsweise finanzielle Mittel in Höhe von ca. 3.000 Euro nachweisen.
Weitere Informationen zu Work & Travel findet ihr auf der Seite von Eurodesk www.rausvonzuhaus.de